Rehabilitierung Homosexueller: Endlich Wiedergutmachung für die Betroffenen
Der Bundestag hat den von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der aufgrund des früheren Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches (StGB) (Drs. 18/12038) verurteilten Personen in 1. Lesung beraten. Der Entwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal durch Gesetz aufzuheben. Nach Aufhebung der Urteile steht den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag zu.
SPD-Fraktionsvizechefin Eva Högl und der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner teilen dazu mit: „Die Besonderheit der Verurteilungen nach Paragraf 175 StGB besteht darin, dass das strafrechtlich sanktionierte Verhalten ausschließlich an die sexuelle Orientierung der Betroffenen anknüpfte. Deshalb sind diese Verurteilungen nach heutigem Verständnis grob verfassungswidrig. Gleichwohl mussten die Betroffenen jahrzehntelang mit dem Makel einer strafrechtlichen Verurteilung leben. Die vorgesehene Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen ist uneingeschränkt zu begrüßen. Es wird endlich klargestellt, dass Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen gegen grundlegende Wertentscheidungen der Verfassung verstoßen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich seit langem für die längst überfällige Rehabilitierung der Betroffenen eingesetzt. Deswegen freuen wir uns, dass unser Koalitionspartner CDU/CSU nach langen und schwierigen Verhandlungen seine Blockadehaltung aufgegeben hat und die Betroffenen endlich die Wiedergutmachung erhalten, auf die sie seit langer Zeit warten.“
Um eine schnellere Verabschiedung zu ermöglichen, hätten wir als SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf gerne als Paralleleinbringung ins Parlament gebracht. Leider weigerte sich die Union, eine Paralleleinbringung mitzutragen.
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagt: „Auch wenn wir schon viel erreicht haben – noch immer werden Homosexuelle alltäglich diskriminiert. Dagegen werden wir weiter kämpfen. Ein wichtiger Schritt dazu ist die Rehabilitierung von Männern, die allein aufgrund ihrer Homosexualität von deutschen Gerichten strafrechtlich verurteilt wurden. Ich begrüße, dass der Gesetzentwurf von Heiko Maas heute im Kabinett beschlossen wurde. Nun sollten wir – am besten noch in dieser Wahlperiode – auch die Ehe für alle öffnen. CDU und CSU sollten endlich über ihren Schatten springen und ihren Widerstand aufgeben.“