Bequem, praktisch, schnell: Nirgends beweist sich dieses Versprechen des digitalen Zeitalters, wie aber auch die damit einhergehenden Schattenseiten so deutlich wie an der eigenen Haustürschwelle: nämlich immer dann, wenn man dort die kürzlich per Mausklick bestellte Lieferung entgegennimmt. Um die Erwartungen des Kunden (bequem, praktisch, schnell) zu erfüllen, werden Paketbotinnen und -boten hierzulande oft unter miserablen Arbeitsbedingungen ausgebeutet. Ein Grund dafür ist auch die zunehmende Auslagerung von Lieferdiensten an Subunternehmen. Diese stellen wiederum häufig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Osteuropa ein und kalkulieren nicht selten bewusst mit deren mangelnder Sprachkenntnis oder Unwissenheit um deutsche Arbeitsschutzgesetze. Laut ver.di schuften diese Angestellten dann oft bis zu 16 Stunden am Tag zu einem Hungerlohn von 4,50 Euro in der Stunde. Dringend notwendig ist daher eine Gesetzgebung, die nicht nur diese prekären Zustände beseitigt, sondern in der Paketbranche langfristig sichere und faire Arbeitsbedingungen wiederherstellt. Ein vielversprechender Ansatz ist in diesem Rahmen das von Hubertus Heil geplante Gesetz, wonach die auslagernden Lieferdienste für Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht durch Subunternehmen zur Verantwortung gezogen werden. In der Paketbranche muss schnellstens gewährleistet werden, dass Arbeitnehmerrechte nicht länger als optionales Angebot gelten. Es müssen endlich verpflichtende, allgemein gültige Standards umgesetzt werden, die in anderen Branchen eine Selbstverständlichkeit sind.