Bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes hat die Koalition einen wichtigen Schritt genommen. Wie bereits in den Medien berichtet, konnten sich SPD und Union intern auf grundlegende Eckpunkte für die Neuregelungen des Gelegenheitsverkehrs mit Taxi, Poolingfahrzeugen und Mietwagen verständigen.
Zu diesen Eckpunkten zählen insbesondere die Möglichkeit der Festlegung für Sozial- und Arbeitsschutzstandards für die Beschäftigten in neuen Verkehrsformen, die Genehmigungspflicht für digitale Plattformen im Gelegenheitsverkehr sowie die Beibehaltung der Rückkehrpflicht für Mietwagenverkehre.
Die Meldung über Einigung über die schlussendliche Novelle des Personenbeförderungsgesetzes ist jedoch verfrüht. Wie überall liegt der Teufel auch hier im Detail. Wichtig ist, dass es nicht zu einer ‚Uberisierung‘ des Personenbeförderungsrechts kommt. Wir wollen sicherstellen, dass neue Geschäftsmodelle nicht zu Lasten von Angestellten, Fahrgästen oder des ÖPNV ausgestaltet werden und dass Unternehmen sowie Kommunen Planungssicherheit für die Ausgestaltung ihrer Verkehrsdienstleistungen bekommen. Die PBefG Novelle muss zudem die Mobilitätsanforderungen sowohl von Metropolen als auch des ländlichen Raums abdecken und sicherstellen, dass mehr Mobilität nicht zu mehr Verkehr führt.
Die geeinten Eckpunkte schaffen dafür einen belastbaren Rahmen, für die schlussendliche Ausgestaltung bedarf es aber einer Einigung über den politischen Grundkonsens hinaus.
Hier ist nun das Bundesverkehrsministerium mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf gefragt, der sich dann im parlamentarischen Verfahren beweisen muss. Dazu wurde vom Bundesverkehrsministerium ein Prozess initiiert, der auch die Bundesländer frühzeitig einbezieht. Im Sinne einer guten Novelle des Personenbeförderungsrechts sollte diesem Verfahren nicht vorgegriffen werden.