Detlef Müller sagt „Nein“ zur Vorratsdatenspeicherung
In den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung ist unserem Justizminister Heiko Maas mit der deutlichen Verkürzung der geplanten Speicherfristen ein beeindruckender Erfolg gelungen. Es wurde jedoch kein Kompromiss erreicht, den ich nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen könnte. Die Speicherpflicht stellt auch in der abgespeckten Form des aktuellen Gesetzesentwurfes einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, unbeobachtet miteinander kommunizieren zu können. Die anlasslose Speicherung von IP-Adressen, Standortdaten und anderen Kommunikationsdaten gefährdet jedoch ihre Privatsphäre, ohne dabei geeignet zu sein, Verbrechen zu verhindern. Sie kann maximal im Nachhinein bei der Verfolgung der Täterinnen und Täter helfen. Bei der Strafverfolgung bringt diese Speicherung kaum messbare Vorteile im Vergleich zur konventionellen Ermittlungsarbeit. Ich zweifele stark daran, dass das allgemeine Wohlbefinden und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung durch alltägliche Überwachung verbessert werden kann. Stattdessen sollten wir uns darum bemühen, die Bevölkerung vor dem Missbrauch ihrer Daten zu schützen. Doch Missbrauch kann nur völlig ausgeschlossen werden, wenn erst gar keine Daten gesammelt und gespeichert werden.
Für mich stellt die Einführung der Speicherpflicht einen Paradigmenwechsel dar. Ich befürchte, dass wir damit eine Entwicklung starten, die zukünftig eher Debatten über die Verlängerung der Höchstspeicherfristen statt über die Abschaffung der Datenspeicherung bei ausbleibendem Erfolg zulässt. Zu dieser Entwicklung möchte ich keinen Beitrag leisten. Ich habe deshalb bei der heutigen namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag mit „Nein“ zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt.