Am Rande notiert: Der Einlasskontrolldienst!
Zu den vielen fleißigen Helfern, ohne die eine Arbeit im Deutschen Bundestag nicht möglich wäre, gehören die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einlasskontrolldienstes. Der Einlasskontrolldienst gehört zur Bundestagsverwaltung: Zentralabteilung ZR 3: Polizei, Sicherungsaufgaben.
In jeder der vielen Liegenschaften des Deutschen Bundestages sind die Eingänge/Zufahrten Tag und Nacht besetzt – ganzjährig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einlasskontrolldienstes sorgen dafür, dass nur berechtigte Personen (Abgeordnete und Berechtigte mit Hausausweis) die Gebäude des Bundestages betreten. Gäste werden angemeldet und beim Einlass entsprechend „durchleuchtet“ – analog zu Flughäfen oder Gerichten.
Interessant ist, dass die Liegenschaften des Deutschen Bundestages einen eigenen Polizeibezirk bilden, in dem der Bundestagspräsident das Hausrecht und die Polizeigewalt ausübt. Innerhalb dieses Bezirks sorgt die Polizei beim Deutschen Bundestag gemeinsam mit dem Einlasskontrolldienst für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit für die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes und seiner Gremien.
Selbstverständlich arbeitet die Polizei beim Deutschen Bundestag mit anderen Polizeibehörden vor Ort eng zusammen. Gelegenheit einmal „Danke“ zu sagen – allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ZR 3, aber natürlich insbesondere den Damen und Herren vom Einlasskontrolldienst!