Neues Gesetz zum Schutz von Stalking-Opfern
Vielleicht klingt zunächst nach einem skurrilen Einzelfall, wenn jemand erzählt, ständig von einer Person verfolgt zu werden, die permanent versucht, durch unerwünschte Anrufe, Nachrichten oder Geschenke Kontakt aufzunehmen. Tatsächlich aber ist Stalking ein seit 2007 gesetzlich strafbares Verhalten, dem fast 12 % aller Deutschen mindestens einmal in ihrem Leben ausgesetzt sind.
Nach der bisherigen Gesetzesgrundlage mussten Stalking-Opfer aber erst durch einen Umzug oder einen Wechsel des Arbeitsplatzes beweisen, dass ihr Leben schwerwiegend beeinträchtigt wurde, ehe es zu einer Verurteilung kommen konnte. Das am 10.2.2017 vom Bundesrat bestätigte Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen stärkt nun die Rechte von Stalking-Opfern: In Zukunft kann Stalking auch dann zu Verurteilungen führen, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt. Ich begrüße dieses Gesetz, das ein äußerst wichtiges Signal setzt: Nicht die Stalking-Opfer, die und deren Umfeld häufig extrem unter der psychischen Belastung leiden, sollen ihr Leben ändern, sondern die Stalker.
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