Am Rande notiert: Der Fahrdienst des Deutschen Bundestages

Vorsicht! Im folgenden Artikel geht es um den Fahrdienst des Deutschen Bundestages. Glaubt man gewissen einschlägigen Foren, handelt es sich hierbei wieder einmal um eine unverschämte Verschwendung von Steuergeldern, die mit nichts zu rechtfertigen ist und Verrat am deutschen Volke darstellt. Falls die geneigte Leserin, der geneigte Leser bereit ist, diese Behauptungen zumindest vorsichtig zu hinterfragen, freue ich mich, Ihnen den Fahrdienst des Deutschen Bundestags näher vorzustellen.

Um zunächst einmal mit einem Gerücht aufzuräumen: Es hat nicht etwa jeder Abgeordnete einen Dienstwagen mit privatem Chauffeur, der jederzeit für ihn bereitsteht. Der Fahrdienst des Deutschen Bundestags umfasst knapp über 100 Fahrzeuge, die von den Abgeordneten für dienstliche Fahrten bestellt werden können. Dabei werden sowohl verwaltungseigene Fahrzeuge als auch Fahrzeuge externer Dienstleister herangezogen. Im Klartext heißt das: Wenn ein MdB eine Fahrt plant, ruft er oder sie bei der Zentrale des Fahrdienstes im Marie-Elisabeth-Lüders Haus an und fragt nach, ob ein Fahrzeug im gewünschten Zeitraum verfügbar ist.

Dabei darf der Fuhrpark des Bundestags selbstverständlich nicht für persönliche Vergnügungsfahrten missbraucht werden, sondern unterliegt der sogenannten Fahrdienstrichtlinie. Darin ist zum einen festgelegt, dass der Fahrdienst die MdBs lediglich für den dienstlichen Gebrauch in einem abgegrenzten Gebiet, nämlich innerhalb Berlins, befördern darf. Außerdem schreibt sie fest, dass neben den sogenannten Mandatsfahrten auch Fahrten von Fraktionen und Gruppen sowie von Mitgliedern parlamentarischer Gremien und der Verwaltung vom Fahrdienst übernommen werden können. Ein ziemlich breites Aufgabenspektrum also.

Mitunter am häufigsten wird der Fahrdienst am Freitag nach Plenumsschluss frequentiert, wenn die Abgeordneten zu den Flughäfen bzw. zum Hauptbahnhof strömen, um in ihre Heimatwahlkreise zurückzukehren. Dann kann es auch schon einmal vorkommen, dass der Fahrdienst voll ausgelastet ist und auf alternative Verkehrsmittel zurückgegriffen wird. So können auch Fahrten mit dem ÖNVP und Taxen beim Fahrdienst erstattet werden.

In der täglichen Hektik werden natürlich auch immer wieder Gegenstände in den Fahrzeugen vergessen, die dann mithilfe von Rundmails über den Bundestagsserver wieder zu ihren Besitzern zurückfinden sollen. Die meisten dieser Fundsachen sind wenig überraschend: Schals, einzelne Handschuhe, Mützen, Regenschirme, viele viele Brillen… Andere wiederum zeigen, dass im Deutschen Bundestag das normale Leben nicht einfach so aufhört: „1 nagelneuer Kettenschutz fürs Fahrrad“, „1 NUK Babyflasche“, „eine Adidas Jogginghose, ein Paar Adidas Fußballschuhe (mit Stollen), eine olivfarbene Joggingjacke“. Warum aber eine geschätzte Kollegin, ein geschätzter Kollege „1 nagelneues Backblech“ ausgerechnet in der Fahrdienst-Limousine dabei hatte, würde ich auch gerne wissen. Doch schon Reichskanzler Otto von Bismarck wusste, dass bei gutem Essen und Trinken am besten verhandelt wird. Übrigens: Wann immer es geht, gehe ich jede Strecke zu Fuß. Das macht den Kopf klar, und außerdem kann man dann viel mehr von Berlin sehen.

(Bild: Ansgar Koreng / CC BY-SA 3.0 (DE) / https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de )