Arbeitsschutzkontrollgesetz

Heute beschließen wir im Deutschen Bundestag das Arbeitsschutzkontrollgesetz. Das Gesetz tritt zum 1. Januar bereits in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, endlich die Ausbeutung als Geschäftsmodell in der Fleischindustrie zu beenden.

Konkret verbieten wir Werkverträge und Leiharbeit in den Schlachthöfen, sorgen für die konsequente Durchsetzung des Arbeitsschutzes, machen Schluss mit Arbeitszeitbetrug und verpflichten zu Verbesserungen bei der Unterbringung.

Arbeit darf nicht krank machen.

Werkverträge sind ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr möglich und Leiharbeit ist ab dem 1. April 2021 in der Fleischwirtschaft verboten. Vom Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen sind kleinere Handwerksbetriebe bis 50 Mitarbeiter ausdrücklich ausgenommen. Eine auf 3 Jahre befristete Ausnahmeregelung macht es auf Grundlage eines Tarifvertrags möglich, Auftragsspitzen ausschließlich in der Fleisch-Verarbeitung (nicht beim Schlachten und Zerlegen) durch Leiharbeit aufzufangen – allerdings nur unter strengen Auflagen und Kontrolle. Dadurch wird die Tarifbindung in einer Branche gestärkt, in der es bisher nur wenige Tarifverträge gibt. So werden die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt.