Bund fördert Denkmalschutzprojekte in Chemnitz mit rund 1,1 Millionen Euro

Heute wurden im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Mittel für das Denkmalschutz-Sonderprogramm IX freigegeben. Aufgrund der Vielzahl der bundesweiten Bewerbungen konnte nur ein Teil der Anträge positiv beschieden werden. Drei Chemnitzer Denkmalschutzprojekte profitieren von einer Kofinanzierung des Bundes.

Eine Förderung erhalten:
 Kaßberg-Gefängnis (Hafttrakt B) – 165.000 €
 Ehemalige Maschinenbauhalle der Firma Richard Hartmann – 490.000 €
 Bahnbetriebswerk Chemnitz (rechter Lokschuppen) – 450.000 €


Detlef Müller, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Chemnitz: „Der Bund ist seit Jahren ein fester Partner bei der Finanzierung von Chemnitzer Denkmalschutzprojekten. Das ist aber keine Selbstverständlichkeit. Die Projektanträge müssen sich meistens gegen viele andere Mitbewerber durchsetzen. Das spricht für die guten Anträge der Chemnitzer Projektträger. Eine meiner Aufgaben als Abgeordneter ist es, mich für solche Förderprojekte in Berlin einzusetzen. Mein Dank geht daher besonders an den bisherigen haushaltspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Kahrs, der sich beständig für die guten Chemnitzer Vorhaben im Haushaltsausschuss eingesetzt hat.“


Zu den einzelnen Vorhaben ergänzt Detlef Müller: „Das erste Chemnitzer Bahnbetriebswerk wurde 1870 erbaut und ist von großer baugeschichtlicher Bedeutung. Hier soll der rechte Lokschuppen, der in keinem guten Zustand ist, renoviert werden, damit das Gebäude erhalten werden kann.


Zu Richard Hartmann und seiner Bedeutung für die Stadt brauche ich nicht viel zu sagen. Die ehemalige Produktionshalle an der Fabrikstraße steht die meiste Zeit leer und verfällt leider zunehmend. Der Projektträger möchte die Halle komplett auf Vordermann bringen und diese als Event-Halle und kulturelle Begegnungsstätte Besuchern zugänglich machen.

Im ehemaligen Kaßberg-Gefängnis soll eine moderne Gedenkstätte entstehen. Dazu möchte der Träger den Hafttrakt B des Gefängnisses umfangreich restaurieren und aufwerten. Ziel ist es, den Charakter der Haft im Zeitschnitt der 1980er Jahre sichtbar zu machen.“


Hintergrund:
Gefördert werden vom Bundesprogramm national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler. Antragssteller/Projektträger können hierbei die Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder sogar Privatpersonen sein. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Auch sind reine Unterhaltungs- sowie Erhaltungsmaßnahmen von einer DS IV-Förderung ausgeschlossen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages entscheidet konkret über die Mittelvergabe an die unterschiedlichen Projekte. Maßgeblich sind hierfür die haushaltspolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD verantwortlich.