Das Lohngerechtigkeitsgesetz kommt!
Lohngerechtigkeit darf keine leere Phrase bleiben! Wenn Frauen im Durchschnitt immer noch 21 Prozent weniger als Männer verdienen, besteht eindeutig Handlungsbedarf. Deswegen freue ich mich, dass das Lohngerechtigkeitsgesetz kommt! Beschäftigte in Firmen mit mehr als 200 Mitarbeitern erhalten zukünftig einen individuellen Auskunftsanspruch, ihre Arbeitgeber müssen ihnen auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Lohngleichheit einführen. Neben transparenteren Gehaltsstrukturen schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot.
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