Die Ehe für alle kommt – endlich!
Was lange währt, wird endlich gut. Endlich werden in Deutschland auch Menschen gleichen Geschlechts die Ehe eingehen können, mit allen Rechten und Pflichten.
Grundlagen der Ehe als Lebens- und Schicksalsgemeinschaft sind Vertrauen, Verlässlichkeit und die Übernahme von Verantwortung für den jeweils anderen. Der Staat, und eben gerade auch der säkulare Staat, hat die Verpflichtung diese Gemeinschaft zu schützen und zu fördern, auch wenn die Menschen, die sich lieben und in dieser Weise füreinander einstehen wollen, gleichen Geschlechts sind. Dass nur aus der Verbindung zwischen Mann und Frau Kinder entstehen können, steht dem nicht entgegen, denn schließlich schützt und fördert der Staat auch kinderlose Ehen.
Die Rechtsordnung muss immer die Lebenswirklichkeit der Menschen widerspiegeln. Der Deutsche Bundestag hat heute in einer überfälligen Entscheidung eine schmerzhafte Diskriminierung beendet. Er hat damit anerkannt, dass der Mensch frei ist zu lieben, wen sie oder er will, und dass es dem Staat nicht zusteht darüber zu richten, für wen er oder sie einstehen will.