Grundsteuer: Der Wert zählt!
Die Zeit drängt: Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das aktuelle System der Grundsteuerberechnung gegen das Gleichheitsprinzip verstößt und bis Ende 2019 reformiert werden muss. Diese Entscheidung ist wenig überraschend, wurde der Wert, nach dem sich die Grundsteuer berechnet, doch seit 1964 (Alte Bundesländer) bzw. 1935 (Neue Bundesländer) nicht mehr angepasst. Ziel muss nun sein, eine sozial gerechte und verfassungsfeste Lösung zu finden, die den Kommunen weiterhin das Aufkommen aus der Grundsteuer (zurzeit als drittwichtigster Einnahmequelle, insgesamt 14 Mrd. Euro) garantiert. Das von Olaf Scholz vorgeschlagene wertabhängige Modell, das den individuellen Wert eines Grundstücks berücksichtigt, bietet eine aussichtsreiche Chance darauf, diese Ziele im Sinne eines nachhaltigen Mieterschutzes umzusetzen. Denn anders als es die CDU favorisiert, darf nicht allein die Fläche eines Grundstücks, sondern müssen auch die Lage und der Wert der darauf gebauten Immobilie für eine gerechte Bewertung zugrunde gelegt werden. Anders gesagt: Das Einfamilienhaus am Stadtrand muss geringer besteuert werden als die Luxusvilla im Stadtzentrum, wenngleich beide auf einer ähnlich großen Fläche gebaut wurden. Es gibt viele Fragen, die dennoch eine kontroverse Diskussion um die Steuerreform erlauben, z.B. welche Auswirkungen die wertabhängige Grundsteuerreform auf die Mieten im innerstädtischen Raum hat und wie gewährleistet werden kann, dass die Grundsteuer als Mietumlage Mieter nicht zusätzlich belastet. Als Grundlage ist das wertabhängige Modell jedoch ein weitaus zeitgemäßeres und gerechteres Modell gegenüber der bestehenden Situation oder einem wertunabhängigen Modell, das sich lediglich an der Fläche orientiert.
(Bild: European Central Bank (ECB))