Irrsinn in Höhe von 21 Zentimetern
In diesem Beitrag geht es um 21 Zentimeter Höhenunterschied: nämlich die Differenz zwischen Bahnsteighöhen von 55 und 76 cm. Im Bahnsteighöhenkonzept 2011 hatten sich Länder und DB auf eine Bahnsteighöhe von 55 Zentimeter geeinigt. Das aktualisierte Bahnsteighöhenkonzept von 2017 sieht nun aber für die meisten Bahnhöfe in den neuen Bundesländern eine Höhe von 76 Zentimeter vor. Problem hierbei: Die komplette Infrastruktur im Nahverkehr (Anschaffung der Züge, Neubau und Erneuerung von Bahnhöfen, Fahrstühle, Treppen etc.) wurde – vor allem im Osten – mit dem Referenzwert von 55 cm geplant. Das Problem betrifft aber nicht nur neue Bundesländer (77% der Bahnsteighöhen mit 55 cm) sondern auch einige alte Bundesländer (Baden-Württemberg 54%, Saarland 71%, Rheinland-Pfalz 59% mit 55 cm). Von den derzeit insgesamt 1.614 Bahnsteigen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen würden dadurch 1.212 die neue Höhe von 76 Zentimeter bekommen.
Kritiker der Umbaupläne gehen allein für Mitteldeutschland von Kosten von bis zu 1,1 Milliarden Euro aus. Darin enthalten wären nicht nur neue Bahnsteige, sondern auch Züge sowie Fahrstühle und Treppen, die alle an die neue Bahnsteighöhe angepasst werden müssten. Und: Die Barrierefreiheit an vielen modernen Nahverkehrsbahnsteigen würde wieder komplett zunichtegemacht.
Es gibt deswegen von Seiten der Verkehrspolitiker und -politikerinnen der SPD im Bundestag diverse Initiativen, um mit BMVI und der Bahn hierzu ins Gespräch zu kommen. Über die Ergebnisse werde ich zeitnah informieren.