Öffentliche Aufforderung zum Mord stellt keine Kunst dar!
Die Süddeutsche Zeitung hatte berichtet (5. Dezember 2017, 20:57 Uhr), im Erzgebirge habe ein Mann Nachbildungen des Galgens, der auf einer PEGIDA-Demonstration zu sehen war, zum Kauf angeboten. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz habe daran nichts auszusetzen, den Tatbestand der Volksverhetzung oder Aufforderung zu einer Straftat sehe sie nicht gegeben. Die Galgen seien Kunst und hätten eine vieldeutige Botschaft.
Die Entscheidung der Chemnitzer Staatsanwaltschaft ist ein Skandal: Sie befördert die Verrohung der öffentlichen politischen Auseinandersetzung und wird Nachahmer ermutigen, die Aufforderung zu Straftaten als legitimes Mittel in dieser Auseinandersetzung zu benutzen.
Die Botschaft des Galgens im Rahmen der PEGIDA-Demonstration war eindeutig: „Hängt sie!“ Gemeint waren ausdrücklich (ausweislich der Beschriftung) Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesaußenminister Sigmar Gabriel. Die Kunstfreiheit des Grundgesetzes schützt aber keine Straftaten.
Man stelle sich vor, der Abgeordnete, Stadtrat und Sozialdemokrat Müller wäre mit einem selbstgebastelten Galgen aufgetreten, mit der Beschriftung: „Reserviert für PEGIDA-Anhänger.“ Der Schutz der Kunstfreiheit wäre mir hierfür schwerlich gewährt worden, auf die Kunstsinnigkeit der Chemnitzer Staatsanwaltschaft und der PEGIDA-Bewegung hätte ich mich nicht verlassen wollen.
Die Justiz darf nicht politisch sein, sie muss aber die politischen Folgen ihrer Entscheidungen bedenken. Strafverfolgung in einem demokratischen Rechtsstaat verliert ihren Sinn, wenn ihre Entscheidungen Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte nicht mehr schützen, sondern diese dem Lynchmob freigeben.