Parlamentsrechte bei Auslandseinsätzen werden gestärkt
Die vom Deutschen Bundestag mit Beschluss vom 20. März 2014 eingesetzte „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ hat hierzu am 16. Juni 2015 Vorschläge vorgelegt. Diese zielen darauf ab, die Rechte des Bundestages bei der Begleitung der militärischen Integration zu sichern und zu stärken und zugleich die Bündnisfähigkeit Deutschlands zu erhöhen. Ein aktueller Gesetzentwurf dient der Umsetzung dieser Empfehlungen. Er greift auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf, der sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Evakuierungseinsatz in Libyen (Urteil vom 23. September 2015) ergibt.
Aus meiner und der Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist der Gesetzentwurf ein gelungenes Instrument, um die Rechte des Bundestages im Rahmen von Beschlüssen über Auslandseinsätze zu schärfen und zu stärken. Denn heute ist die Bundeswehr nicht nur in klassischen, besonders vorbereiteten Einsätzen aktiv, sondern muss auch gegebenenfalls in der Lage sein schnell auf Krisensituationen zu reagieren, ist aber daneben auch (im Wege der europäischen Integration) zunehmend mit den Streitkräften anderer Staaten (z.B. in europäischen Stäben und Verbänden) verwoben.
Als zuständiger Berichterstatter für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union habe ich hierzu der Arbeitsgruppe Europa der SPD-Bundestagsfraktion berichtet.