Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Pkw-Maut nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. Dieses Urteil ist eine wenig überraschende und in meinen Augen völlig angemessene Reaktion auf das von Anfang an zum Scheitern verurteilte Modell der Maut. Schon im Frühjahr 2015 warnten Experten (unter anderem auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags), dass die Abgabe ausländische Fahrzeughalter diskriminiere und deswegen europarechtswidrig sei. Trotzdem hielt die CSU an der Einführung der Maut als Koalitionsbedingung fest und bewies damit gleichermaßen Ignoranz wie Gleichgültigkeit gegenüber den vielfach geäußerten Bedenken. Als der Gesetzesentwurf zur Pkw-Maut im März 2015 im Bundestag zur Abstimmung kam, habe ich ihm meine Zustimmung verweigert. Und zwar genau aus dem Grund, der heute vom #EuGH bestätigt wurde: Diskriminierung ist europarechtswidrig! #pkwmautSPD-BundestagsfraktionSPD Sachsen