Sub-, Sub-, Subunternehmer-Konstrukte in der Fleischindustrie dienen lediglich der Profitmaximierung und der Umgehung bestehender Gesetze. Deshalb ist der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten vollumfänglich zuzustimmen, wenn Sie die Wurzel allen Übels menschen- und tierwohlverachtender Arbeitsbedingungen in solch Werkvertragskonstrukten sieht. Es gibt Unternehmen, in denen bis zu 90 Prozent der Beschäftigten nicht direkt im Betrieb sondern von Subunternehmern beschäftigt werden.
Der heutige Kabinettsbeschluss bereitet diesem Treiben ein Ende. In der Verarbeitung dürfen ab Januar nur noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eigenen Unternehmens arbeiten. Werkverträge und Leiharbeit werden verboten. Arbeitsschutzrecht-, Hygiene- und Tierschutzvorschriften werden deutlich strenger kontrolliert. Bei der Unterbringung der Beschäftigten werden Mindeststandards sichergestellt.
Das Bundeskabinett hat sich heute den Forderungen von Arbeitsminister Hubertus Heil und der SPD-Fraktion angeschlossen. Wir treten dafür ein, dass auch der Bundestag diese Maßnahmen so beschließt.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir viel zu lange weggeschaut haben. In dieser ungewohnt aufreibenden Zeit werden uns aber die Schattenseiten unseres eigenen Konsumverhaltens deutlich gemacht und wir sind zum Handeln gezwungen. Die heute beschlossenen Verbesserungen in den Bereichen Arbeitsschutz werden zu einer Wende im fleischverarbeitenden Gewerbe führen.