Seit dem 10. Februar ist es möglich, die Überbrückungshilfe III online zu beantragen. Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 400.000 Euro sollen bis spätestens 15. Februar überwiesen werden. Dabei wird die Überbrückungshilfe III verbessert, erweitert und aufgestockt.
Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, daher sind Unternehmen, die November- bzw. Dezemberhilfe erhalten haben, für diese beiden Monate nicht antragsberechtigt, Leistungen nach der Überbrückungshilfe II für diese Monate werden angerechnet.
Mehr Informationen unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/…/2021-01-19…