Im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung wurde unter anderem der Zugang zur Grundsicherung zeitlich befristet vereinfacht. Dadurch kann aktuell Arbeitslosengeld II bewilligt werden, ohne dass dazu das Vermögen der Antragssteller geprüft werden muss. Davon profitieren insbesondere Künstler, (Solo-) Selbstständige und Arbeitnehmer in Bereichen, die besonders von der Krise betroffen sind. Diese Regelung läuft zum 30. September aus und muss unbedingt verlängert werden fordert Detlef Müller, SPD Bundestagsabgeordneter für Chemnitz.
Im Rahmen der Corona-Maßnahmen wurden durch die Bundesregierung viele Hilfsmittel umgesetzt, die gerade den am stärksten Betroffenen kurzfristig und oftmals unbürokratisch helfen. In aller Munde ist dabei insbesondere das Kurzarbeitergeld, über dessen Verlängerung bis ins Jahr 2022 gerade debattiert wird.
Ein mindestens genauso wichtiges Instrument ist aber der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung der seit März befristet gilt und es Menschen ermöglicht, schnell und weitgehend unbürokratisch Arbeitslosengeld II zu beziehen, ohne sich dazu der sonst obligatorischen Vermögensprüfung zu unterziehen. Diese Regelung, die bereits im Juni einmal verlängert wurde, läuft nun zum 30.9.2020 aus und muss unbedingt verlängert werden, fordert der SPD-Bundestagsabgeordnete für Chemnitz Detlef Müller.
„Der zeitlich befristete vereinfachte Zugang zur Grundsicherung schützt insbesondere (Solo-) Selbstständige, Künstler und Arbeitnehmer, deren Branchen durch die Corona-Krise unverschuldet quasi über Nacht vor dem Aus standen. Diese Menschen vor dem Bezug von Grundsicherung einer Vermögensüberprüfung zu unterziehen ist Unsinn. Deshalb braucht es hier eine schnelle Verlängerung bis mindestens Ende 2020“, so Müller.
Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bereits im Juni 2020 einmal verlängert. Solch eine Verlängerung ist nun nochmal notwendig, um den Betroffenen über die Krise zu helfen, macht Detlef Müller deutlich.