Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (kurz EEG) wurde im Jahr 2000 von der rot-grünen Regierung auf den Weg gebracht. Das Ziel war sehr einfach: Der Ausbau von Erneuerbaren Energien.
Damals wurden von vielen unterschiedlichen „Expertinnen und Experten“, besonders der konservativen und liberalen Parteienfamilie, unser heutiger Anteil von 42% Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch für unmöglich gehalten.
Die Rahmenbedingungen für die Förderung von Erneuerbaren Energien müssen natürlich regelmäßig angepasst werden. Genau das ist mit der heutigen Verabschiedung der EEG-Novelle im Bundestag passiert.
Was steht u.a. drin:
? Der Verbrauch von selbst produzierten Sonnenstrom wird günstiger.
? Erleichterungen für den Weiterbetrieb von alten Windkraftanlagen.
? EEG-Umlage für grünen Wasserstoff entfällt.
? Entbürokratisierung von Mieterstrommodellen.
? Kommunen können nun finanziell direkt von Windenergieanlagen in der Nähe profitieren.
Weiterhin müssen zukünftig die Bundesländer jährlich öffentlich den Stand beim Ausbau der Erneuerbaren Energien melden. Damit können wir leichter erkennen, ob wir unsere Ausbauziele erreichen oder nicht.