Die Auswirkungen der Corona-Pandemie schlagen besonders deutlich auf die Kommunen durch. Konkret bedeutet das für viele Städte und Gemeinden weniger Einnahmen und mehr Ausgaben. Unsere Kommunen müssen aber weiterhin handlungsfähig bleiben und das Leben vor Ort organisieren.
Deshalb hat der Bundestag diese Woche u.a. zwei Gesetzte verabschiedet. Die Ausfälle bei der Gewerbesteuer, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, sollen durch Bund und Länder pauschal ausgeglichen werden. Des Weiteren, um die Finanzkraft der Städte und Gemeinden dauerhaft zu stärken, entlastet der Bund die Kommunen bei den Kosten für Sozialausgaben. Konkret werden künftig bis zu 75 Prozent (statt 50%) der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Außerdem werden die Haushalte in den neuen Ländern besonders berücksichtigt. Konkret übernimmt der Bund künftig 50 (statt 40) Prozent an den Kosten der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR.