Abendbetrachtung: Wozu zahle ich eigentlich meinen Rundfunkbeitrag?
Wer noch Zeit zum Fernsehen hat, fragt sich regelmäßig: Wozu zahle ich eigentlich meinen Rundfunkbeitrag? Wenn es Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Sender sein soll, durch eine Grundversorgung an „Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung“ zu leisten, dann kann man sich schon fragen, ob Unterhaltungsformate wie etwa diverse Volksmusiksendungen, Telenovelas oder Quizshows tatsächlich zur „öffentlichen Meinungsbildung“ beitragen. Die Frage ist also: Was sollen die „Öffentlich-Rechtlichen“ leisten? Was erwarten wir von ARD und ZDF, den „Dritten“, etc.?
Ziel muss ein Programm sein, das den Spagat zwischen hoher Qualität und hoher Attraktivität für eine Mehrzahl der Zuschauerinnen und Zuschauer schafft: „niveauvoll massentauglich“ gewissermaßen.
Das heißt konkret erstens: sachliche, gut aufbereitete Informationssendungen, Politik und Zeitgeschehen mit ausgewogener, kontroverser Diskussion, anspruchsvolle, aber verständliche Kulturbeiträge, die Neugier auf mehr machen, und gute Unterhaltung, für die man gerne Beiträge bezahlt. Wir alle lieben den „Tatort“, aber auch der muss noch nicht das Ende der Fahnenstange sein.
Das heißt zweitens: Es muss auch eine Straffung der Landesrundfunkanstalten her. Es braucht z.B. nicht jede Länder-Anstalt ein eigenes Infoprogramm – Landesrundfunkanstalten ja, aber mit kompakter, auf den Sendebereich zugeschnittener Zuständigkeit.
Wir brauchen deshalb eine frische Diskussion, was ARD, ZDF und & Co. eigentlich sein und leisten sollten. Dann muss auf Grundlage dieser Diskussion die Finanzierungsfrage geklärt werden, und was die Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen können und sollten. Und zum Schluss braucht es ein Gebührensystem, das nachvollziehbar und sozial (!) ist, sprich, mit einfachen und nachvollziehbaren Regeln auch für die, die den Beitrag tatsächlich nicht schultern können.
Ach ja, und ein Wort an den wütenden Mob, der mit Fackeln, Mistgabeln und „Lügenpresse“-Transparenten vor der Studiotür steht: Auch öffentlich-rechtliche Medien müssen nicht neutral sein, auch sie können und sollen Meinungen transportieren. Auf dem Boden des Grundgesetzes haben auch sie einen Gestaltungsauftrag, auch wenn das den Propheten des „Volkswillens“ (der ja meistens immer nur der Wille dessen ist, der ihn behauptet) nicht schmecken mag.