Arbeitsschutz gilt auch in der Fleischindustrie
Die zahlreichen Covid-19-Infektionen unter Mitarbeitern in diversen Schlachtbetrieben machen erneut offenkundig, dass die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie vielfach völlig inakzeptabel sind. Es sollte uns zu denken geben, dass diese Zustände erst jetzt, da eine Pandemie unser Zusammenleben bedroht, zu einer angemessen alarmierten Reaktion führen. Dabei ist nicht nur die Tatsache unerträglich, dass gesetzlich verbindliche Hygienestandards einfach nicht eingehalten werden. Sondern auch die Selbstverständlichkeit und Leichtfertigkeit, mit der Teile der Branche Wege suchen (und finden), um arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen systematisch zu umgehen. Insbesondere das verbreitete Vorgehen, aus Osteuropa stammende Werkvertragsarbeiter zu Niedriglöhnen über Subunternehmen anzustellen und in überteuerten Sammelunterkünften unterzubringen, scheint sich dabei bislang bewährt zu haben.
Neben der Bereitschaft vieler Unternehmen, den gesetzlichen Rahmen bis zur Schmerzgrenze auszureizen, um zugunsten eines höheren Profits Arbeitsschutzbestimmungen nicht einhalten zu müssen, zeigt sich hier, dass die bisherigen Kontrollen offenbar nicht ausreichend wirken. Und, man muss es so klar sagen, es zeigt sich auch, dass von politischer Seite aus zu lange die Augen vor den prekären Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie verschlossen wurden, dass der Erhalt des niedrigen Fleischpreises zu oft wichtiger war, als das Wohlergehen der Beschäftigten.
Dies muss sich nun unverzüglich ändern. Völlig zurecht erklärte Hubertus Heil deshalb die Einhaltung verbindlicher Kontrollquoten, die flächendeckend und zuverlässig durchgeführt werden müssen, zum wichtigen Instrument im Kampf gegen die Ausbeutung der Beschäftigten. Aber angesichts der verheerenden Situation und der sich darin widerspiegelnden, anhalten Uneinsichtigkeit weiter Teile der Branche ist auch die Diskussion über weitreichendere gesetzgeberische Maßnahmen absolut gerechtfertigt – wenn nötig bis hin zum generellen Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie.