Der „Brexit“ geht in die nächste Runde
“The government cannot trigger Article 50 without an Act of Parliament.” Mit diesem Urteil des britischen Supreme Court vom 24. Januar geht der “Brexit” in die nächste Runde: Danach muss beim Ausstieg Großbritanniens aus der EU das Parlament beteiligt werden. Für Premierministerin Theresa May bedeutet das einen doppelten Rückschlag: Die Entscheidung gefährdet nicht nur ihren ohnehin engen Zeitplan, der eine Notifizierung des Ausscheidens nach Art. 50 EUV bis Ende März vorsieht, sondern positioniert das Parlament als unbequeme Hürde zwischen May und ihrem Ziel eines „harten Brexits“. Aber eine Theresa May fackelt nicht lange: Das entsprechende Gesetz, das aus lediglich drei Sätzen besteht, ist schon im House of Commons. Der erste und wesentliche Satz lautet: „Die Premierministerin kann gemäß Art. 50 Abs. 2 EUV die Absicht Großbritanniens, aus der EU auszutreten, mitteilen.“
„Stärker, gerechter, geeinter“: So soll Großbritannien nach ihrem Willen durch den Brexit sein. Tatsächlich hat ihr eiserner Kurs das britische Parlament noch tiefer gespalten, denn nicht nur Labour-Abgeordnete, sondern auch viele konservative MPs lehnen den mit dem sogenannten „harten Brexit“ verbundenen Ausstieg aus dem EU-Binnenmarkt ab. Die Hoffnung der Europäer darauf, dass die Abgeordneten nun mehrheitlich das Ergebnis des Referendums vom Juni 2016 ignorieren und gegen einen „Brexit“ stimmen werden, wird aber sicherlich illusorisch sein. Aber es steht jetzt schon fest, dass der „harte Brexit“ nicht so leicht durchzusetzen sein wird, wie Theresa May es sich vorgestellt hat.