Der „Brexit“: Viel Lärm um nüscht?
Vielleicht ist es sinnbildlich für die Problematik, dass uns in den aktuellen Krisen ein aufmerksamer Blick über den Ärmelkanal nicht so recht gelingen will. Jedoch sollen die Briten nach dem Willen von Premierminister David Cameron Ende 2017 über den Verbleib Großbritanniens in der EU abstimmen. Cameron hatte den Wählerinnen und Wählern das Referendum versprochen, wirbt aber selbst für den Verbleib in der EU. Jedoch möchte er die Bedingungen für die Mitgliedschaft Großbritanniens neu verhandeln. Völlig in den Sternen steht aber, was er dabei tatsächlich erreichen kann, und welche Vorteile ein Ausscheiden dem Inselstaat brächte. Fakt ist: Eine Änderung der Europäischen Verträge wird es nicht geben. Dann bleiben Cameron aber höchstwahrscheinlich nur kosmetische Veränderungen oder politische Absichtserklärungen, die dereinst in Vertragsänderungen münden könnten (!). Ob Großbritannien durch ein Ausscheiden tatsächlich wesentliche Souveränität zurückgewönne, steht auch in den Sternen: Müsste es doch europäische Entwicklungen auf einmal „von außen“ mitgestalten, wäre aber dennoch in vielfältiger Weise (z.B. auch durch Angleichung von Rechtsvorschriften) an die EU gebunden.
Als Berichterstatter der Arbeitsgruppe Europa der SPD-Bundestagsfraktion für Großbritannien habe ich auch gegenüber dem britischen Botschafter in Deutschland klar gemacht, dass Großbritannien ein Teil Europas ist und deswegen auch Teil der europäischen Völkerfamilie bleiben muss. Großbritannien hatte in Europa (auch wegen der engen Anbindung an die USA) immer eine historische Sonderstellung, die es auch weiterhin zu berücksichtigen gilt. Aber die Europäische Union auf der Grundlage der europäischen Vertragswerke gibt es nur im Ganzen, nämlich auf der Grundlage gemeinsamer Werte, Rechte und Pflichten – hierzu zählt insbesondere auch die Freizügigkeit.