Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Egal, ob man nur in der Pause kurz die Messenger-App öffnet, um eine Nachricht zu beantworten oder ob man in zwanzig verschiedenen Videocalls sitzt und parallel dazu ständig den Feed diverser Social-Media-Portale aktualisiert – einen digitalen Fingerabdruck hinterlassen wir tagtäglich. In unserer global vernetzten Welt ist es wichtiger denn je, dass der Schutz von Daten und die informationelle Selbstbestimmung hierzulande ein hohes Gut und gesetzlich verankert sind.
Gewährleistet wird dieser Schutz unter anderem durch eine eigenständige Bundesbehörde: Den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Der Bundesbeauftragte wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundestag auf fünf Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Seit 2019 leitet Prof. Ulrich Kelber (SPD) die mit dem Hauptsitz in Bonn ansässige Behörde, bei der über 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind.
Weil vielleicht bei einigen bereits Alarmglocken schrillen, nachdem sie die Kombination aus Worten wie „Datenschutz“ und „Bundesbehörde“ gelesen haben, soll eines gleich vorweggenommen werden: Der BfDI ist keine Stelle, die mit blindwütiger Sammelwut Daten von Bürgerinnen und Bürgern hortet. Stattdessen handelt es sich um eine von Bundesregierung und -ministerien unabhängige Kontrollinstanz für öffentliche Stellen des Bundes sowie Anbieter von Post- und Telekommunikationsdiensten. Diese werden daraufhin geprüft, ob zum einen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und zum anderen die Informationsfreiheit von Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet ist.
Was das genau bedeutet, wird bei einem Blick auf die konkreten Aufgaben des BfDI deutlich, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Informationsfreiheitsgesetz festgelegt sind. Zu den wichtigsten Tätigkeiten des BfDI gehört, wie bereits erwähnt, die Überwachung der Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen bei öffentlichen Stellen des Bundes, d.h. also z.B. bei Bundesministerien, Bundespolizei und Bundeswehr, aber auch bei Jobcentern und der Deutschen Rentenversicherung (Bund). All diese und weitere öffentliche Stellen des Bundes sind verpflichtet, den BfDI in dieser Aufgabe zu unterstützen, etwa indem sie Unterlageneinsicht gewähren, Fragen beantworten und Zutritt zu Diensträumen gestatten müssen. Falls der BfDI eine Verletzung der Datenschutzbestimmungen feststellt, verfügt er über verschiedene Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Verantwortlichen, die von Verwarnungen bis Geldstrafen reichen.
Eine weitere besonders wichtige Aufgabe ist die Bearbeitung von Beschwerden betroffener Personen oder Beschwerden von Datenschutzverbänden. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat grundsätzlich das Recht, sich an den BfDI zu wenden, wenn ein Verdacht auf die Verletzung von Informationsfreiheit oder Datenschutzbestimmungen bei den Stellen besteht, für welche der BfDI zuständig ist. Der BfDI geht diesen Beschwerden kostenlos nach und informiert den Beschwerdesteller über das Ergebnis. In seinem jährlich erscheinenden Tätigkeitsbericht, der dem Bundestag zur Beratung übergeben wird, gibt der BfDI Aufschluss darüber, wie er diesen und seinen weiteren Aufgaben nachgekommen ist.
Zudem kann der BfDI auch bei Gesetzgebungsverfahren als Kontrollorgan hinzugerufen werden, um sicherzugehen, dass neue Rechtsakte keine datenschutzrechtlichen Problemlagen aufwerfen. Das geschah beispielsweise gerade beim Personenbeförderungsgesetz, das ich für meine Fraktion mitverhandeln darf. Hier werden unter anderem neue Verkehrsangebote durch Mietwagen und Poolingfahrzeuge geregelt, die über Plattformen vermittelt werden. Die hier festgelegten Regelungsinstrumente wie Rückkehrpflichten und Poolingquoten lassen sich jedoch nur über die Bereitstellung von Echtzeitdaten der jeweiligen Fahrzeuge kontrollieren. Hier prüft der BfDI anhand des Gesetzesentwurfs, ob nur die dazu notwendigen Daten übermittelt werden müssen. Er kontrolliert, ob diese Daten nur für die festgelegten Zwecke genutzt und nach ihrer Nutzung ordentlich gelöscht werden und er stellt sicher, dass aus diesen Daten keine Bewegungsprofile für Fahrer und Nutzer abgeleitet werden können. Das alles sind keine trivialen Aufgaben und sie betreffen nur ein Gesetz. Allein dadurch lässt sich ersehen, wie weitreichend die Aufgaben des BfDI und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind.
An dieser Stelle sei noch ein Besuch der Homepage des BfDI wärmstens empfohlen – nicht nur, weil dort die wichtige Arbeit dieser Behörde transparent und anschaulich dargestellt wird. Sondern auch, weil man hier einen informativen und spannenden Überblick über seine eigenen, individuellen Rechte zu Datenschutz und Informationsfreiheit findet: