Es ist soweit: Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, haben sich SPD und CDU/CSU am 9.9.2019 darauf geeinigt, ab Anfang 2020 die Meisterpflicht in zwölf Gewerken wieder einzuführen. Das bedeutet, dass es ab diesem Zeitpunkt nur noch mit einem Meisterbrief möglich sein wird, sich in den entsprechenden Berufen selbstständig zu machen. Für die bereits bestehenden Betriebe, die vor der neuen Regelung gegründet wurden, wird eine Bestandsschutzregelung ausgesprochen und damit ihre weitere Existenz sichergestellt. Dieser Schritt ist eine richtige und notwendige Korrektur: Die im Jahr 2004 gefällte Entscheidung, die Meisterpflicht für über 53 Handwerksberufen abzuschaffen, führte zwar kurzfristig zur Eröffnung vieler neuer Betriebe. Langfristig litt jedoch die Langlebigkeit und Qualität der Betriebe sowie die Ausbildung eines qualifizierten Nachwuchses unter der Liberalisierung. Die Rückkehr zur Meisterpflicht garantiert nun nicht nur, dass in Berufen wie dem des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers, des Parkettlegers oder des Rollladen- und Sonnenschutztechnikers Qualitätsstandards gesichert werden. Sondern sie ist auch ein Schritt auf dem Weg zur nachhaltigen Stabilisierung eines hohen Qualifikationsniveaus während und nach der Ausbildung sowie der Sicherung von Qualitätsstandards.
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