Erklärung zum Abstimmungsverhalten „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“
Meiner Erklärung zum Abstimmungsverhalten zum sogenannten „Asylpaket II“ möchte ich eine Danksagung voranstellen. Trotz der großen Zahl an Flüchtlingen, die nach wie vor Schutz und Zuflucht vor Krieg, Gewalt und Verfolgung bei uns suchen, ist bei vielen ehrenamtlich Engagierten der Wille und Wunsch, den Geflüchteten zu helfen, ungebrochen. Die Wohlfahrtsverbände, Bürgerinitiativen, Hilfsorganisationen, Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr sowie zahlreiche Einzelpersonen helfen im Kleinen wie im Großen dabei, die Schutzsuchenden aufzunehmen, zu versorgen, zu beraten und dafür zu sorgen, dass die Ankommenden möglichst gut aufgenommen werden.
Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält eine Reihe von Punkten, denen ich sehr bewusst zustimmen kann. Alle Anstrengungen seitens des Gesetzgebers, die die Registrierungs- und Bearbeitungsverfahren beschleunigen und verbessern, begrüße ich ausdrücklich. Schnellere Verfahren sind auch Voraussetzung für gute Integration, damit diejenigen, die hier bleiben können, schnell durch Sprachkurse, Bildungsmöglichkeiten und Integration in Arbeit unterstützt werden können. Die Regeln, die den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel während ihrer Ausbildung garantieren, finden ebenso meine Zustimmung, wie die „3+2-Regelung“, welche das Bleiberecht der Geflüchteten nach abgeschlossener Berufsausbildung um mindestens zwei weitere Jahre verlängert. Die wegverhandelten und unsinnigen „Transitzentren“ direkt an den Grenzen Deutschlands sind mit diesem Gesetz ebenfalls vom Tisch.
„Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ – Thema Familiennachzug“
Den Regelungen meine Zustimmung zu geben, die den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre aussetzen, worunter auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge fallen, fällt mir enorm schwer. Auch wenn in der Realität insgesamt nur sehr wenige Personen davon betroffen sein werden (2015 erhielten nur 0,6 Prozent der entschiedenen Antragssteller subsidiären Schutz und nur 105 Fälle von Familiennachzug fanden statt), finde ich diese Entscheidung nicht richtig. Die Gründe dafür können sowohl aus humanistischer Sicht als auch aus dem christlichen Wertekanon abgeleitet werden. Fest steht aber auch, dass dieser Punkt für unseren Koalitionspartner, den christlichen Volksparteien, ein nicht verhandelbarer Punkt im Gesetzgebungsverfahren war. Für mich ebenfalls inakzeptabel ist der geplante Eigenanteil der Asylbewerberinnen und Asylbewerber bei den Deutsch Sprachkursen. Diese Maßnahme ist ein für unser Land unwürdiges Zeichen gegenüber den Flüchtlingen und im Ergebnis völlig unnötig.
Ich glaube, dass das Asylpaket II ein harter, aber ein notwendiger Kompromiss mit der Union zur Ordnung, Steuerung und Beschleunigung der Asylverfahren ist. Ich werde dem Gesetz zustimmen, weil ich glaube, dass wir dadurch weiterkommen können. Das Maßnahmenpaket des „Asylpakets II“ ist allerdings nur ein erster Schritt. Die eigentliche Arbeit liegt noch vor uns. Von jetzt an muss die eigentliche Integration für die Geflüchteten beginnen.