Zur gestrigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), dass Städte und Kommunen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge aussprechen können, wenn diese verhältnismäßig sind, um die Schadstoff-Grenzen einzuhalten, erklärt Detlef Müller, Bundestagsabgeordneter, Mitglied des Bundestagsausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur und Chemnitzer SPD-Stadtratsfraktionsvorsitzende:
Die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts konnte niemanden mehr ernsthaft überraschen. Die Weigerung von Bundesverkehrsminister Dobrindt, frühzeitig auf entsprechende einheitliche Regelungen hinzuwirken, führt nun zu Lasten der Autofahrerinnen und Autofahrer zu einem teuren Regelungsflickenteppich, der zu Frustration und Verunsicherung führen muss. Diesen aber gilt es unbedingt zu vermeiden: Es ist den Bürgerinnen und Bürgern schlicht nicht zuzumuten, vor jeder Autofahrt über die Stadtgrenzen hinaus zu prüfen, wo man fahren darf und wo nicht.
Gleichzeitig aber hat jede Bürgerin, jeder Bürger ein Recht auf Gesundheit, auf ein Leben ohne schädliche Umweltbelastungen, auf frische Atemluft.
Die deutschen Autobauer müssen deswegen endlich in die Pflicht genommen werden, entsprechende Hardware-Nachrüstung auf Herstellerkosten anzubieten.
Die Chemnitzerinnen und Chemnitzer können aber derzeit unbesorgt sein. Im Rahmen des geltenden Luftreinhalteplanes wird es in Chemnitz keine Fahrverbote geben; die vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung (Geschwindigkeitsdämpfungen, Verkehrsmanagementsystem) wirken. Fahrverbote sind insofern weder zu erwarten, noch notwendig.