Größtes Entlastungspaket für Kommunen seit Jahrzehnten

Größtes Entlastungspaket für Kommunen seit Jahrzehnten

Die letzten Wochen waren gute Wochen für die Kommunen in unserem Land. Wir haben für die SPD ein massives Entlastungs- und Investitionspaket für Kommunen durchgesetzt. Zusätzlich zu den bereits angekündigten 10 Mrd. Euro für Investitionen in Deutschland stehen dadurch jetzt noch einmal 5 Mrd. Euro speziell für Kommunen zur Verfügung. Gemeinsam mit den diversen anderen Entlastungen der Kommunen – etwa durch die volle Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder die je 500 Mio. Euro in 2015 und 2016 zur Bewältigung der gestiegenen Flüchtlingszahlen – entlastet die SPD in der Großen Koalition die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Mrd. Euro. Es ist deshalb Zurecht das „größte Entlastungspaket für Kommunen seit Jahrzehnten“.

Und so werden die Kommunen von den von uns durchgesetzten 5 Mrd. Euro profitieren:

Mit 1,5 Mrd. Euro stocken wir die bereits für 2017 beschlossene Entlastung von 1 Mrd. Euro auf (dann insgesamt 2,5 Mrd.). Das setzt eine Forderung der SPD-Fraktion um, für die wir uns bereits seit einem Jahr stark machen. Durch die zusätzliche Entlastung werden weitere Spielräume für kommunale Investitionen geschaffen.

3,5 Mrd. Euro stellen wir noch 2015 für das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ bereit. Aus diesem Fonds werden in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanzschwachen Kommunen gefördert.

Der Fördersatz beträgt dabei bis zu 90 %. Folgende Förderbereiche sind zur Entlastung der Kommunen vorgesehen:

a. Investitionen mit (Krankenhäuser, Informationstechnologie, Infrastruktur)

Schwerpunkt Lärmschutz

energetische

Infrastruktur Straßen, Sanierung

b. Investitionen mir Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (frühkindliche Einrichtungen, energetische Sanierung Schule und Weiterbildungseinrichtungen)

c. Investitionen mit Schwerpunkt Klimaschutz

Die 3,5 Mrd. Euro werden auf Basis eines Schlüssels auf die Länder verteilt, der die jeweilige Bedürftigkeit widerspiegeln soll. Der Schlüssel ergibt sich zu je einem Drittel aus:

i) der Einwohnerzahl, ii) der Höhe der Kassenkredite und iii) der Anzahl der Arbeitslosen.

Gemäß dem Schlüssel ergibt sich daher aus dem Betrag i.H.v. 3,5 Mrd. Euro für Sachsen (4,5 Prozent) eine Förderung i.H.v. 157,5 Mio. Euro.

Sachsen legt selbst fest, welche Kommunen es als finanzschwach definiert. Diesen Kommunen können sie dann die Mittel auf Basis eigener, an den genannten Förderbereichen ausgerichteter Programme weiterreichen. Geförderte Projekte können dabei auch aus bereits geplanten Maßnahmen bestehen. Damit gewährt der Bund den Ländern bei der Weitergabe der Mittel und Ausgestaltung „eigener“ Programme größte Freiheit. Dies geschieht in der festen Erwartung, dass das Geld zügig und vollständig bei den Kommunen ankommt.

Auch vom 10 Mrd. Euro-Paket für zusätzliche Investitionen profitieren die Kommunen, indem daraus bestehende Bundesprogramme aufgestockt und neue Programme aufgelegt werden:

– Umwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks wird mehr Mittel für die Städtebauförderung einsetzen.

– Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel stockt die Mittel der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur“ auf.

– Familienministerin Manuela Schwesig wird mit einem
Modellprojekt die Kinderbetreuung vor Ort verbessern.
Das Bundeskabinett wird am 18. März den Entwurf des Nachtragshaushaltes 2015 beschließen. Nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat kann das Gesetz dann voraussichtlich Anfang Juni in Kraft treten.

Die erreichte massive Stärkung der Kommunen ist ein großer Erfolg der SPD. Damit setzen wir den Kurs fort, für den die SPD seit den Koalitionsverhandlungen erfolgreich kämpft. Wir wollen, dass gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land nicht nur im Grundgesetz stehen, sondern von den Menschen vor Ort auch erfahrbar sind. Deshalb werden wir uns auch weiterhin für die Kommunen engagieren. Etwa bei der anstehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen oder der Frage, wie die Kosten im Zusammenhang mit den steigenden Flüchtlingszahlen auch langfristig gerecht aufgeteilt werden können. Schließlich wollen wir auch bei der Schaffung eines modernen Eingliederungsgesetzes („Bundesteilhabegesetz“) verhindern, dass eine neue Kostendynamik bei den Kommunen entsteht.