In der vergangenen Woche ist aus fast allen Fraktionen der Ruf nach mehr Beteiligung des Parlaments beim politischen Umgang mit Corona laut geworden. Um einem Missverständnis vorzubeugen: Selbstverständlich geht die gesetzgeberische Arbeit im Parlament weiter und der gerade bei der AfD so beliebte Vorwurf, unsere Parlamente seien klammheimlich durch ein mit unbegrenzten Befugnissen ausgestattetes Gremium ersetzt worden, ist schlichtweg albern.
Dennoch kommt man nicht umhin, festzustellen, dass Regierungs- und Länderchefs sowie Ministerien seit mehreren Monaten per Verordnungen und damit an den Parlamenten vorbei die Eindämmung der Pandemie orchestrieren. Natürlich war und ist dieses Vorgehen durch die besondere, dynamische Situation bedingt und gerade zu Beginn der Pandemie hat es dazu geführt, dass schnell wirksame Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen werden konnten. Nun haben wir aber gelernt, mit der neuen Situation umzugehen und wissen, dass neben spontanen Entscheidungen, mit denen auf das Infektionsgeschehen reagiert wird, auch die Festlegung der Rahmenbedingungen, innerhalb der diese Entscheidungen getroffen werden, nötig ist.
Die Forderung der Parlamente nach mehr Beteiligung ist deshalb völlig berechtigt. Letztlich ist es das Parlament, sind es die Abgeordneten, die die Corona-Verordnungen kommunizieren und mittragen müssen. Und letztlich sind die Parlamente in der Bundesrepublik die zentralen gesetzgebenden Organe. Beides verlangt danach, dass das Bundesparlament, aber auch die Länderparlamente stärker in den Entscheidungsprozess zur Eindämmung der Pandemie miteinbezogen werden müssen – gerade dann, wenn über so sensible Maßnahmen diskutiert wird, wie sie eine temporäre Einschränkungen der Grundrechte darstellt!