Polizei und Rettungskräfte beim Einsatz schützen
Seit Jahren steigt die Zahl der immer brutaler werdenden Angriffe auf Polizeibeamte kontinuierlich an: Alleine im Jahr 2015 wurden 64.371 Polizistinnen und Polizisten Opfer von Straftaten, das ist eine Steigerung um 9,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zurecht nannte Heiko Maas diese Entwicklung „völlig inakzeptabel“. Alle Polizistinnen und Polizisten, die zum Schutz von Rechtsstaat und Gesellschaft ihr Leben und ihre Gesundheit riskieren, müssen ihrerseits auf den Schutz des Staates vertrauen können. Dasselbe gilt für die Einsatzkräfte von (Freiwilliger) Feuerwehr und Rettungsdiensten, die immer häufiger zur Zielscheibe gewalttätiger Angreifer werden. Die geplante Gesetzesreform zu den §§ 113 ff. des Strafgesetzbuches ist deshalb ein wichtiger und dringend notwendiger Schritt zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften.
Tätliche Angriffe gegen Polizeibeamte, Rettungskräfte und Feuerwehrleute sollen in Zukunft insbesondere dann, wenn sie gemeinschaftlich oder mit einer Waffe begangen oder geplant wurden, härter bestraft werden. Für einen umfassenden Schutz reicht diese Maßnahme alleine zwar nicht aus, und das Ziel einer stärkeren Finanzierung, besseren Ausrüstung und personellen Aufstockung der Polizei muss energisch weiter verfolgt werden. Doch neben seiner konkreten Schutzfunktion setzt der Gesetzesentwurf nach außen ein deutliches Signal: dass Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute nicht geduldet und bekämpft wird!