Als Berichterstatter für die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) fordert SPD-Verkehrsexperte Detlef Müller (Chemnitz) gemeinsam mit Kollegen klare Spielregeln für digitale Mobilitätsanbieter.
Bei der anstehenden Novellierung des PBefG wird es Modernisierungen im Bereich der neuen digitalen Mobilitätsdienstleister geben. Eine weitgehende Liberalisierung der Personenbeförderung in dem Bereich wird es mit der SPD aber nicht geben. Das machen die Verkehrspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion jetzt in einem Eckpunktepapier klar.
SPD Verkehrsexperte Detlef Müller (Chemnitz), zuständiger Berichterstatter seiner Fraktion zum Thema, macht deutlich, dass die plattformbasierten Mobilitätsdienstleister ein ergänzendes Angebot schaffen können. Es muss aber sichergestellt sein, dass dieses Angebot bestehende ÖPNV-Angebote und das Taxigewerbe nicht kannibalisert und keinen zusätzlichen Verkehr in ohnehin überlasteten Innenstädten schafft.
Zudem muss sichergestellt sein, dass Uber und Co. die gleichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen müssen wie andere Mobilitätsanbieter – beispielsweise das Taxigewerbe. Nur so kann Lohndumping vermieden sowie Fahrgastsicherheit und Steuerungsfähigkeit der Kommunen im öffentlichen Verkehr sichergestellt werden.
Daher setzen sich Müller und die SPD unter anderem für die Rückkehrpflicht ein. Zudem soll sichergestellt werden, dass Kreise, Städte und Gemeinden mit Nahverkehrsplänen und anderen Instrumenten einen sinnvollen Mobilitätsmix vor Ort steuern können.
Um auf geänderte Voraussetzung im Bereich Taxi zu reagieren, sieht das Eckpunktepapier der SPD zudem den Ersatz der Ortskundeprüfung durch einen Fachkundenachweis vor, da vielfach ohnehin auf Navigationssysteme zurückgegriffen wird. Zudem sollen Fahrpreise innerhalb eines vertraglichen Rahmens flexibilisiert werden.