SPD-Antrag zum Lobby-Transparenzregister
Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir Kontakte zwischen Politik und außerparlamentarischen Interessenvertreterinnen und –vertretern (sprich: Lobbyisten) nachvollziehbarer und transparenter gestalten. Wir wollen deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen, mit dem wir einen gesetzlichen Rahmen für Lobby-Tätigkeiten schaffen und das öffentliche Vertrauen in die Legitimität staatlicher Entscheidungen stärken wollen.
Zu diesem Zweck soll u.a. eine Registrierungspflicht für Lobbyisten („Lobbyregister“) eingeführt werden, eine Verpflichtung des Bundesregierung, Gesetzesvorlagen eine Auflistung der Interessenvertreter und Sachverständigen beizufügen, die bei der Erarbeitung mitgewirkt haben („exekutiver Fußabdruck“) und das Amt eines Interessenvertretungsbeauftragten eingeführt werden. Unter den vielen in dem Gesetzesvorhaben enthaltenen Maßnahmen sind aber auch entsprechende Änderungen des Parteien- (bzgl. der Transparenz beim Parteien-Sponsoring) und des Deutschen Richtergesetzes.
Möglicherweise wird das Gesetz in dieser Legislaturperiode aber nicht mehr kommen, weil sich derzeit CDU und CSU noch dagegen stemmen. Wir bleiben dran.