Unsere Handschrift im Koalitionsvertrag: Bauen und Wohnen
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat sich die Zahl der Sozialwohnungen in den letzten fünf Jahren um zwei Drittel verringert, woraus sich eine scharfe Diskrepanz zur Zahl der benötigten Wohnungen ergibt. Aber auch für „Normalverdiener“ ziehen Mieten im Innenstadtbereich stark an. Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD begegnet dem Problem durch eine Fülle detaillierter Vorhaben, die hier nur als Bruchstücke dargestellt werden können:
Im Rahmen einer „Wohnraumoffensive“ sollen 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime frei finanziert und öffentlich gefördert gebaut werden. In den Jahren 2020/2021 werden mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitgestellt. Als steuerliche Anreize für den freifinanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment wird eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung eingeführt werden. A propos steuerliche Förderung: Neben der schon bestehenden und weiterzuentwickelnden Förderung soll nun auch energetische Gebäudesanierung steuerlich gefördert werden.
Daneben wird aber auch die Eigentumsbildung für Familien finanziell unterstützt, nämlich durch das Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird.
Mieterinnen und Mieter sollen besser vor bewusstem Missbrauch bei der Ankündigung und der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen geschützt werden. Das gezielte „Herausmodernisieren“ wird künftig den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen und für Mieter Schadensersatzansprüche begründen. Auch darf die monatliche Miete künftig nach einer Modernisierung nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöht werden (Kappungsgrenze).