Konten für Flüchtlinge
Viele der Flüchtlinge, die momentan nach Deutschland strömen, sind nicht im Besitz ausreichender Ausweispapiere. Schon allein deswegen ist es ihnen oft nicht möglich ein Bankkonto zu eröffnen – von weiteren Hindernissen wie mangelnder Bonität, unzureichenden Sprachkenntnissen, etc., einmal abgesehen. Die Folge ist, dass Zahlungen an Flüchtlinge von Verwaltungsseite in bar erfolgen müssen. Das wiederum bedeutet, dass der Zahlungsvorgang mindestens einmal jeden Monat aufs Neue umständlich beschieden und bewirkt werden muss. Konkret bedeutet das: Der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin muss die Akte jedes einzelnen Flüchtlings mindestens einmal jeden Monat zur Hand nehmen und einen neuen Verwaltungsvorgang auslösen. Das aber erhöht den Verwaltungsaufwand (der ja momentan ohnehin ständig steigt) beträchtlich. Es muss daher für Flüchtlinge die Möglichkeit geschaffen werden, unproblematisch geeignete „Basiskonten“ zu eröffnen, über den zumindest der Zahlungsverkehr mit der Behörde erfolgen kann. Analog des kürzlich geschaffenen Pfändungsschutzkontos („P-Konto“) hat sich dafür bereits mancherorts die Bezeichnung „A-Konto“ eingebürgert. An vielen Orten in Deutschland gibt es das A-Konto bereits auf der Grundlage freiwilliger Angebote der Banken und Sparkassen, auch in Chemnitz.
Am 17. September 2014 ist die EU-Richtlinie 2014/92/EU („Zahlungskontenrichtlinie“) in Kraft getreten. Die Richtlinie ist bis zum 18. September 2016 ins deutsche Recht umzusetzen. Die wesentliche Neuerung stellt das Recht eines jeden Verbrauchers auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen dar. Das Inkrafttreten des künftigen Zahlungskontengesetzes, mit dem jedem Verbraucher der Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eingeräumt wird, ist für Anfang 2016 geplant. Das Recht gilt dann auch für Asylsuchende sowie für Personen, die zwar keinen Aufenthaltsstatus haben, aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht ausgewiesen werden können.
Es ist eine scheinbar kleine und wenig spektakuläre Maßnahme, aber es ist eine Maßnahme, die bei der Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise tatsächlich helfen kann. Darüber hinaus ist es aber auch eine Maßnahme zur wirksamen Integration der Flüchtlinge. Mit Konten für Flüchtlinge kann die Integration schneller voran getrieben werden.