Die SPD plant die Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Diese Nachricht wird derzeit heiß diskutiert und natürlich löst sie sofort die üblichen Beißreflexe von CDU/CSU bis FDP aus. Schnell ist die Rede von Substanzsteuer, Gift für die Konjunktur und der Gefährdung von Arbeitsplätzen. Soweit so vorhersehbar und in den nächsten Tagen wird sicher auch Herr Holznagel vom Bund der Steuerzahler erklären, warum die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland so nicht geschlossen werden kann.
Viel Kritik also aus dem wirtschaftsfreundlichen Lager. Aber wie ist es um den Plan für die Vermögenssteuer wirklich bestellt und was sind gute Gründe für eine Wiedereinführung?
Zunächst ist die Vermögenssteuer nichts Neues. Bis 1996 lag die Vermögenssteuer in Deutschland bei einem Prozent und auch damals lag die deutsche Wirtschaft aufgrund der immensen Steuerlast auf hohe Vermögen nicht am Boden. Aufgrund einer Klage beim Bundesverfassungsgericht wurde die Vermögenssteuer in ihrer damaligen Form abgeschafft, die Karlsruher Richter machten aber bereits damals deutlich, dass eine Vermögenssteuer grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist (siehe Art. 106 GG).
Nun aber zu den nüchternen Zahlen: Vermögen sind in Deutschland höchst ungleich verteilt. Zwar steigt das pro Kopf Durchschnittsvermögen in der Bundesrepublik seit 2011 stetig an (Quelle: Deutsche Bundesbank). Substanziell profitieren davon aber gerade die Inhaber großer Vermögen. Im Europäischen Vergleich des Medianvermögens belegt Deutschland daher nur Platz 13 hinter Malta, Spanien, und Griechenland. Grund hierfür ist vor allem der geringe private Immobilienbesitz in Deutschlands Städten. Dafür verfügen aber gerade Unternehmen und mit Ihnen wenige private Haushalte über immense Kapital- und Anlagevermögen.
Hier setzt unser Vorschlag für die Vermögenssteuer an. Er sieht vor, dass hohe Vermögen mit einer Vermögenssteuer von einem Prozent und sehr hohe Vermögen mit einer Vermögenssteuer von 1,5 Prozent belegt werden. Dazu wird es Freibeträge geben, die sicherstellen, dass Besitzer von Eigenheimen und normalen Sparvermögen nicht betroffen sein werden. Gleiches gilt bei der Heranziehung von Unternehmensvermögen. Hier wird sichergestellt, dass es Schutzregelungen gibt, die bei wirtschaftlichen Notlagen insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu Ausnahmen führen. Kein Unternehmen wird Maschinen verkaufen oder Kredite aufnehmen müssen, um die Vermögenssteuer zu zahlen.
Die Steuer darf aber kein Selbstzweck sein. Die Einnahmen müssen genutzt werden, um wichtige zukunftsweisende Ausgaben zu finanzieren. Soziale Einrichtungen, Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur nutzen allen in der Gesellschaft und für Ihre Finanzierung sollten auch alle herangezogen werden. Dadurch ermöglicht eine funktionierende Vermögenssteuer auch Entlastungen bei Einkommen – wovon langfristig auch die Binnenkonjunktur profitiert.
Viele gute Gründe um zumindest über die Wiedereinführung der Vermögenssteuer zu diskutieren. Und allen, die in einer Vermögenssteuer den schleichenden Weg zur Verstaatlichung von Privatvermögen sehen, sei eine Reise in die wenig sozialismusverdächtige Schweiz empfohlen. Dort existiert die Vermögenssteuer seit fast 150 Jahren, ohne dass es zu massiven wirtschaftlichen Verwerfungen gekommen sein soll.
Bild: Wikimedia Commons – Gemeinfrei